Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung der Sektion Krumbach des Deutschen Alpenvereins e. V. an, Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für oben genannte Person(en) von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend oben genannter Frist gekündigt wird.